Handels-und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Umfassende Beratung bei Unternehmenskäufen, Gesellschaftsgründungen und Unternehmenssanierung
- Unternehmenskäufe und Transaktionen
- Erwerb sowie Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensbereichen und -beteiligungen
- Rechtsformwahl
Gründung einer Gesellschaft - Gesellschaftsverträge für alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen; Zivil- und steuerrechtliche Optimierung eines Gesellschaftsvertrags; Nachfolgeklauseln, Abfindungsklauseln und erbrechtliche Regelungen in Gesellschaftsverträgen
- Gesellschafterversammlungen
Vorbereitung und Interessenvertretung - Besonderheiten bei Publikumsgesellschaften (z.B. Publikums-KG)
Beitritt der Anleger-Formbedürftigkeit des Beitrittsvertrages Mittelbare Beteiligung von Kommanditisten über Treuhänder
Anlegerschutz
Prospekthaftung
Stellung des Aufsichtsorgans und seiner Haftungsrisiken (Beirat, Aufsichtsrat oder Kontrollausschuss) Coaching von Beiräten - Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
- Genossenschaftsrecht
- Stiftungsrecht
- Unternehmens- Betriebs- oder Betriebsteilübertragung
Abtretung von Gesellschaftsanteilen;
Tod eines Gesellschafters;
Vererbung und Unternehmensnachfolge;
Arbeitsrechtliche Probleme bei Betriebsübergang - Unterstützung beim Unternehmenskauf und
-verkauf
Formerfordernisse, übliche Vorfeldregelungen und deren Varianten;
Besonderheiten beim Beteiligungskauf;
Abwicklung der Kaufpreiszahlung - Unternehmensberatung und ggf. -sanierung
- Kaufrecht
Rechtsanwalt Ralph-Patrik Paul hat sich auf das Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine fachkundige und individuelle Beratung an. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei, wenn Sie Hilfestellung bei Unternehmenskäufen und Transaktionen benötigen. Rechtsanwalt Paul ist ein vertrauenswürdiger und fachlich gut ausgebildeter Ansprechpartner beim Kauf und Verkauf von Unternehmen. Wollen Sie einen Betrieb erwerben oder veräußern oder Unternehmensbereiche und -beteiligungen ausgliedern, erhalten Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf ebenfalls umfassenden Rat.
Unsere Kanzlei hat sich auf die Unternehmens-, Betriebs- und Betriebsteilübertragung spezialisiert und ist für Sie auch da, wenn der Tod eines Gesellschafters eintritt oder der Betrieb vererbt werden soll. Gerne unterstützen wir Sie bei der Regelung der Unternehmensnachfolge und bei arbeitsrechtlichen Problemen bei einem Betriebsübergang.
Wenden Sie sich an Herrn Paul, um eine Beratung hinsichtlich der Rechtsformwahl in Anspruch zu nehmen. Bei der Gründung einer Gesellschaft setzt der Anwalt Gesellschaftsverträge für alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen auf und optimiert den Vertrag in Hinblick auf zivil- und steuerrechtliche Gesichtspunkte. Bei Fragen zu Nachfolgeklauseln, Abfindungsklauseln und erbrechtlichen Regelungen steht Ihnen unser Rechtsanwalt ebenfalls zur Verfügung. Zudem beruft unsere Kanzlei Gesellschafterversammlungen für sie ein und ist während der Vorbereitungsphase und im Rahmen Ihrer Interessenvertretung an Ihrer Seite. Bei der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen, im Genossenschaftsrecht und im Stiftungsrecht leisten wir eine fundierte Rechtsberatung.
Gründen Sie eine Publikumsgesellschaft, klärt Sie Herr Paul über die Besonderheiten auf. Wünschen Sie Auskünfte darüber, welche Formalien für Anleger bei einem Beitrittsvertrag zu beachten sind, oder haben Sie Fragen zur mittelbaren Beteiligung von Kommanditisten über Treuhänder, ist unser Anwalt ein sehr guter Ansprechpartner. Zudem gibt er Ihnen weiterführende Informationen zum Anlegerschutz und zur Prospekthaftung an die Hand und berät Sie hinsichtlich der Stellung des Aufsichtsorgans und seiner Haftungsrisiken. Ein Coaching der Beiräte können Sie ebenfalls in Anspruch nehmen – Rechtsanwalt Paul hilft Ihnen fachgerecht weiter!
Rechtsanwalt Paul ist in einem Start-up-Unternehmen als Aufsichtsrat tätig und verfügt daher selbst über praktische Erfahrungen in diesem Bereich. Beauftragen Sie uns auch mit einer Sanierung: Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihren Betrieb wieder konkurrenzfähig zu machen.